Sicherheits – und Besuchsregeln

Rücksichtnahme auf Natur, Wildtiere, Forstbetrieb und andere Erholungssuchende ist die Grundlage für ein sicheres und respektvolles Miteinander im Wald.

Erholungsuchende werden gebeten, sich in einem bewirtschafteten Forst rücksichtsvoll, aufmerksam und naturverträglich zu verhalten. Den Anweisungen der Betriebsangestellten, Forstschutzorgane und sonstigen befugten Personen ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Holzerntearbeiten, gesperrten Wegen, Wildruhezonen oder Gefahrenbereichen.

Aufsichtspersonen tragen Verantwortung dafür, dass von ihnen beaufsichtigte Kinder Wege, Absperrungen und Hinweistafeln beachten, keine Jungpflanzen beschädigen, keine Tiere beunruhigen und sich nicht in Gefahrenbereiche begeben.

Hunde sind stets unter Kontrolle zu halten und – insbesondere in sensiblen Bereichen, während der Brut- und Setzzeit sowie bei Begegnungen mit Wild – an der Leine zu führen. Hundebesitzer haben dafür zu sorgen, dass ihre Tiere weder Wild verfolgen noch Weidetiere, andere Besucher oder Forstarbeiten beeinträchtigen.

Während Wildhegezeiten sowie in Schutzzeiten für junges Wild sind Lärm, das Verlassen markierter Wege und jede Störung von Wildtieren zu vermeiden.

Laut österreichischem Recht dürfen Wälder zu Erholungszwecken zu Fuß betreten werden. Ausgenommen sind gesperrte Flächen, Gefahrenbereiche, forstbetriebliche Einrichtungen und Wieder- bzw. Neubewaldungsflächen mit Bewuchs unter drei Metern.

Motorisierte Fahrzeuge sind ohne ausdrückliche Zustimmung von Bernhard Stimpfl-Abele abseits asphaltierter Straßen nicht erlaubt.

Radfahren, Reiten, Zelten oder Lagern bei Dunkelheit sind nicht erlaubt, außer Bernhard Stimpfl-Abele hat ausdrücklich seine Zustimmung gegeben.

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